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   OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 22 W 105/06   

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https://dejure.org/2006,33444
OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 22 W 105/06 (https://dejure.org/2006,33444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2006 - 22 W 105/06 (https://dejure.org/2006,33444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 22 W 105/06 (https://dejure.org/2006,33444)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 22 W 105/06
    Die Rechtsprechung des BGH zum Ausschluss eines Kostenausspruchs nach § 494 a II ZPO bei Teilidentität bezüglich des Streitgegenstands (vgl. z.B. BGH NJW 2004, 3121, BGH NJW 2005, 294, BGH RPfl 2006, 338, jeweils m.w.N.) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 22 W 105/06
    Die Rechtsprechung des BGH zum Ausschluss eines Kostenausspruchs nach § 494 a II ZPO bei Teilidentität bezüglich des Streitgegenstands (vgl. z.B. BGH NJW 2004, 3121, BGH NJW 2005, 294, BGH RPfl 2006, 338, jeweils m.w.N.) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 21.10.2004 - V ZB 28/04

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptverfahren bei Erhebung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 22 W 105/06
    Die Rechtsprechung des BGH zum Ausschluss eines Kostenausspruchs nach § 494 a II ZPO bei Teilidentität bezüglich des Streitgegenstands (vgl. z.B. BGH NJW 2004, 3121, BGH NJW 2005, 294, BGH RPfl 2006, 338, jeweils m.w.N.) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04

    Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 22 W 105/06
    Der Senat bejaht im Anschluss an die überwiegende Meinung (vgl. z.B. OLG Köln, 22 W 27/04 vom 29.11.2004, zitiert nach Juris, mit zahlreichen Nachweisen zum Meinungsstand, a.A. z. B. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2001, 214) weiterhin die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 494 a ZPO zugunsten des Streithelfers.
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1999 - 19 W 45/99

    Selbständiges Beweisverfahren: Antrag auf Fristsetzung durch Streithelfer?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 22 W 105/06
    Der Senat bejaht im Anschluss an die überwiegende Meinung (vgl. z.B. OLG Köln, 22 W 27/04 vom 29.11.2004, zitiert nach Juris, mit zahlreichen Nachweisen zum Meinungsstand, a.A. z. B. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2001, 214) weiterhin die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 494 a ZPO zugunsten des Streithelfers.
  • OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 18 W 231/12

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens als solche des

    Ob darüber hinausgehend sogar § 494 a II ZPO zu Gunsten des Streithelfers im Beweisverfahren anwendbar ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.2006, Az.: 22 W 105/06 [juris]), bedarf keiner Entscheidung.
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